Forschungsprotokoll
Dieses Protokoll beschreibt, was LogoStats erforscht, wie die Daten erhoben, geprüft und ausgewertet werden, wo die Grenzen der Ergebnisse liegen und nach welchen Regeln personenbezogene Ergebnisse freigegeben werden. Es folgt den Kriterien, die die Datenschutzkonferenz (DSK) in ihrem Positionspapier von 2024 für wissenschaftliche Forschung nennt (Abschnitt 7). Einzelheiten stehen auf den verlinkten Seiten der Website.
1. Projekt
Titel: „Zitierhäufigkeiten biblischer Texte: Eine empirische Untersuchung zur Sichtbarkeit und Vernachlässigung biblischer Stellen in kirchlicher und theologischer Praxis“
Das Projekt untersucht die Popularität bzw. Zitierhäufigkeit einzelner Bibelstellen. Dazu werden Kontexte systematisch analysiert, in denen Bibelverse zitiert oder verwendet werden: Predigten und Andachten, Materialien aus der Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Kindergottesdienst, Jungschar), christliche Literatur (z. B. theologische Fachliteratur, Gemeindebriefe, Glaubensratgeber), Social-Media-Inhalte und christliches Merchandising (z. B. Postkarten, Kalender, T-Shirts). Ziel ist es, auf empirischer Grundlage zu ermitteln, welche Bibelstellen besonders häufig, selten oder gar nicht zitiert werden. Im Mittelpunkt stehen sogenannte „blinde Flecken“: Bibelverse, die in der öffentlichen und kirchlichen Kommunikation kaum bis gar nicht rezipiert werden.
Zum Gegenstand gehört jede Verwendung der Bibel, auch außerhalb kirchlicher Praxis, etwa in jüdischen Leseordnungen (Entscheidung I-5 vom 13.10.2026).
2. Forschungsfragen
| Nr. | Frage | Wo die Website sie bedient | Stand |
|---|---|---|---|
| F1 | Welche Bibelverse werden in den verschiedenen Bereichen christlicher Kommunikation am häufigsten zitiert? | /top-100, /books, /chapters, Versseiten unter /units | gebaut |
| F2 | Gibt es signifikante Unterschiede in der Verwendung je nach Medium oder Zielgruppe? | /trends vergleicht Quellen, Konfessionen, Übersetzungen, Themen, Größen der Zuhörerschaft und Zeiträume (/compare führt dorthin); /prescribed zeigt Leseordnungen getrennt von freier Verwendung | beschreibende Vergleiche gebaut; Signifikanztests geplant |
| F3 | Welche Passagen der Bibel bleiben weitgehend unbeachtet, und was könnte dies über die theologische oder pastorale Schwerpunktsetzung aussagen? | /gaps: Lücken, gleitende Fenster, Kapitel und Bücher mit den meisten unzitierten Versen; Versstatus auf /methodology | Lücken gebaut; die Deutung ist qualitativ (Abschnitt 4) |
| F4 | Wie häufig kommen theologische Konzepte (Themen) in der Bibel vor, und wie beeinflussen die Themen eines Verses seine Zitierhäufigkeit? | /concepts „Themen der Bibel“ (Themen von OpenBible.info, CC BY 4.0); Themen als Reihe in /trends | Themenzuordnung geladen; Auswertung des Einflusses geplant |
F1 bis F3 sind die forschungsleitenden Fragen der Projektbeschreibung, F4 ergänzt sie. Medium und Zielgruppe werden über Quelle, Art des Anlasses, Verwendungsart und Altersgruppe der Zielgruppe erfasst. Die statistischen Seiten sind ab dem öffentlichen Start der Statistik zugänglich.
3. Methodik
3.1 Vorgehen
Die Untersuchung ist empirisch-quantitativ: Zitate aus veröffentlichten Quellen werden gesammelt, die Bibelstellen kodiert, die Verwendungen nach Kontext kategorisiert (z. B. Medium, Zielgruppe) und ihre Häufigkeit statistisch ausgewertet. Qualitative Beobachtungen zur Art der Zitatanwendung können ergänzend einfließen; sie gehen nicht in die öffentlichen Zahlen ein.
3.2 Quellen, Ein- und Ausschluss
Einschluss: veröffentlichte Quellen, die Bibelstellen verwenden und deren Nutzung rechtlich zulässig ist (Lizenz bzw. Nutzungsbedingungen geprüft; Sperren und Zugriffsregeln von Websites werden beachtet). Jede Nennung ist mit Quelle, Dokument und Fundstelle belegt (z. B. Seite, Datum oder Zeile einer Datei).
Ausschluss:
- Einträge ohne Bibelstellenangabe.
- Innerbiblische Zitate (ein biblisches Buch zitiert ein anderes).
- Texte von Predigten: gespeichert werden nur Stellenangaben und Angaben zur Quelle. Urheberrechtlich geschützte Bibeltexte werden nicht veröffentlicht.
- Externe Zählungen (z. B. Predigtzahlen je Vers anderer Websites) und Vorgaben von Leseordnungen werden in eigenen Einheiten gemessen und nie zur Gesamtzahl der Verwendungen addiert.
Stand der Erfassung:
| Bereich | Heute erfasst (Beispiele) | Noch nicht erfasst |
|---|---|---|
| Predigten und Andachten | historische Predigten und Andachten (Open Christian Data), katholische Tagesmeditationen, Losungen, Jahreslosungen und Monatssprüche | evangelische Predigten und Vorträge lebender Personen (Aufnahme gestoppt, gespeicherte Daten entfernt, T-Q472); weitere Predigtarchive |
| Kinder- und Jugendarbeit | keine eigene Quelle | Kindergottesdienst, Jungschar |
| Christliche Literatur | Werke der Kirchenväter (Open Christian Data), Andachtsbücher | theologische Fachliteratur, Gemeindebriefe, Glaubensratgeber |
| Social Media | keine Inhalte; als Annäherung Verse des Tages von Bibel-Apps | Social-Media-Inhalte |
| Merchandising | keine Quelle | Postkarten, Kalender, T-Shirts |
| Außerhalb der Projektbeschreibung | Leseordnungen verschiedener Kirchen und die jüdische Toralesung, als Vorgabe gemessen | Reden im Deutschen Bundestag (in Vorbereitung) |
Lebende Personen im Bestand: Bei den Zählungen auf dem Server am 30. und 31.10.2026 enthielt keine Sammlung eine lebende Person oder eine Person mit ungeklärtem Lebensstatus. Jede neue Sammlung wird vor der Aufnahme so geprüft (Abschnitt 3.4).
Die aktuelle Liste aller Quellen mit Umfang, Auswahlverfahren und bekannten Verzerrungen steht unter /sources.
3.3 Auswahl und Abdeckung
- Das Projekt zieht keine Zufallsstichprobe aus „der“ christlichen Kommunikation; diese Grundgesamtheit lässt sich nicht abgrenzen. Erfasst werden verfügbare veröffentlichte Sammlungen, jede in der Regel vollständig (alle Einträge einer Datei oder eines Archivs).
- Zu jeder Sammlung wird festgehalten, wie ihre Einträge ausgewählt wurden (z. B. Vollerhebung, redaktionelle Auswahl, Gelegenheitsauswahl, automatisierte Sammlung von einer Website, berechnete Leseordnung), welche Grundgesamtheit sie beschreibt und welche Verzerrungen bekannt sind. Diese Angaben stehen bei jedem Ergebnis, das die Sammlung einschließt.
- Eine Null ist nur dort eine „echte Null“, wo eine Quelle erklärt, einen Vers vollständig abzudecken. Sonst trägt ein Vers ohne Nennung den Status „Abdeckung nicht erklärt“ (der Regelfall) oder „nicht erhoben“.
- Die Ergebnisse beschreiben daher den erfassten Bestand, nicht die gesamte christliche Kommunikation. Quellen sind nur mit Blick auf ihr Auswahlverfahren vergleichbar.
- Stichproben werden in der Qualitätsprüfung gezogen (Abschnitt 3.4).
3.4 Erfassungsregeln und Freigabe vor dem Zählen
- Formate: Dateien werden in festen Importformaten geladen (Citation CSV v3.1, Formate für Leseordnungen und für Zählungen). Jede Datei wird vor dem Laden mit ihrer gespeicherten Prüfsumme (SHA-256) und Zeilenzahl verglichen; eine abweichende Datei wird nicht geladen.
- Einordnung der Quellenklasse: Für jede Quelle mit Angaben zu lebenden Personen wird die Quellenklasse eingeordnet: Hat die Person die Angabe selbst bewusst öffentlich gemacht (eigene Website, eigener Kanal, eigene öffentliche Rede; Art. 9 Abs. 2 lit. e DSGVO)? „Offensichtlich öffentlich gemacht“ heißt: Die Person hat diese Information selbst bewusst öffentlich geteilt. Oder hat ein Archiv, ein Kirchenkonto oder ein Dritter sie veröffentlicht oder steht sie in einem amtlichen Register? Im zweiten Fall gilt der Weg über Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG: Die Verarbeitung muss für die Forschung erforderlich sein, das Forschungsinteresse muss überwiegen, und die Schutzmaßnahmen von Abschnitt 3.12 gelten. Die Rechtsgrundlage je Personengruppe hat der Projektinhaber entschieden (Abschnitt 5.1). Jede Sammlung wird vor der Aufnahme geprüft: Zahl der lebenden Personen und der Personen mit ungeklärtem Lebensstatus, Datum, prüfende Person und Rechtsgrundlage; eine nicht geprüfte Sammlung nimmt nichts auf (T-Q547).
- Rohwerte: Der Wert aus der Quelle bleibt immer erhalten. Korrekturen werden mit Grund protokolliert. Unklare Werte bleiben ungelöst, statt erraten zu werden: „Luther“ bleibt die Luther-Familie und wird nicht zu einer bestimmten Ausgabe.
- Stichprobenprüfung: Jeder Importstapel wird vor dem Zählen geprüft. Gezogen werden 500 Zeilen; kleinere Stapel werden vollständig geprüft. Den Startwert zieht die Datenbank selbst und speichert ihn, sodass die Stichprobe nachgerechnet werden kann; je Stapel gibt es genau eine Stichprobe. Die Leseordnung von 1570 bis 1969 wird nach Zeiträumen geschichtet. Jede Zeile wird mit dem Original verglichen; ein einziger Fehler verwirft den Stapel.
- Vier-Augen-Prinzip: Wer einen Stapel hochgeladen hat, darf ihn nicht prüfen. Von Websites gesammelte Quellen brauchen zusätzlich die Abzeichnung durch eine dazu berechtigte Person. Prüfen und Abzeichnen geht nur mit Zwei-Faktor-Anmeldung.
- Einzelbeiträge über die Website durchlaufen die Moderation.
- Gezählt wird nur Freigegebenes: Jede öffentliche Zahl verwendet das amtliche Einschlussprofil, also geprüfte und freigegebene Einträge mit einem Evidenzrang von mindestens 3. Eingereichte, wartende und maschinell erkannte Einträge zählen nie. Datensätze lebender Personen ohne Einwilligung oder Freigabe zählen in keiner öffentlichen Zahl (Abschnitt 3.12).
3.5 Kodierung der Bibelstellen
- Stellenangaben werden in Buch, Kapitel und Vers zerlegt und neutralen Verseinheiten zugeordnet. Bibelausgaben zählen Verse unterschiedlich (Versifikation); die Zuordnungen zwischen den Zählsystemen stehen in versionierten Mapping-Releases, und jedes Ergebnis nennt das verwendete Release.
- Unsichere Zuordnungen werden markiert und als Anteil ausgewiesen; die Zählregel CR-CERTAIN-MAPPING zählt nur sichere.
- Nicht auflösbare Angaben (z. B. ein unbekanntes Buch oder ein Vers, den es nicht gibt) werden nicht gezählt, aber je Ergebnis ausgewiesen.
- Nach der Grundregel CR-BASE zählt eine Kapitelangabe für jeden ihrer Verse; die Top 100 zählen nur ausdrückliche Versangaben (CR-EXPLICIT-VERSE). Der Anteil der Kapitelangaben wird ausgewiesen.
- Verse statt Kapitel auch bei Spenden: Gespendete Lesungen (Abschnitt 3.12) behalten die Stelle als Vers und werden nicht auf Kapitel vergröbert. Die Zähleinheit der ganzen Website ist der Vers: Stellen werden neutralen Verseinheiten zugeordnet, und die Top 100 zählen nur ausdrückliche Versangaben. Spenden nur mit Kapitel wären mit den übrigen Daten nicht vergleichbar (T-Q565, T-Q570). Ein gespendeter Eintrag zählt eine Stelle, nicht eine Sitzung (T-Q565).
- Kontext wird kategorisiert nach Quelle, Art des Anlasses, Verwendungsart, Konfession der Quelle, Sprache, Ort, Datum, Altersgruppe der Zielgruppe und Rolle der Stelle. Unbekannte Werte bleiben „unbekannt“ und werden in Filtern als nicht auswertbar gezählt, nie als falsch.
3.6 Dubletten
- Innerhalb einer Nennung zählt jeder Vers höchstens einmal, auch bei überlappenden Angaben.
- Wie Wiederholungen zählen, legt die Zählregel fest (z. B. CR-ONCE-PER-PASSAGE, CR-ONCE-PER-OCCURRENCE).
- Vermutete Dubletten (z. B. dieselbe Verwendung in zwei Sammlungen) werden markiert und von Prüfern bestätigt; bestätigte Dubletten zählen einmal.
- Doppelt angelegte Personen, Orte und andere Objekte werden umkehrbar zusammengeführt; alte Kennungen bleiben gültig.
- Ein Vers, den eine Ausgabe an zwei Stellen druckt, erhält an der zweiten Stelle keine Zahlen.
- Messfamilien (freie Verwendung, Vorgabe einer Leseordnung, externe Zählung) werden nie addiert. Eine Lesung, die einer Vorgabe folgt, zählt nur als Verwendung, die Vorgabe nur als Vorgabe.
3.7 Zuordnung von Personen
- Der Name aus der Quelle bleibt als Rohwert erhalten. Einer Person wird er nur einzeln und mit Beleg zugeordnet, nie in großen Mengen auf einmal; „unbekannt“ wird nie zu einer Person.
- Vier Identitäten werden nie vermischt: die zitierende Person (z. B. eine Predigerin), die beitragende Person, die Belegquelle und das Benutzerkonto. Beitragende werden in den Forschungsdaten pseudonym geführt.
- Ist unbekannt, ob eine Person lebt, wird sie wie eine lebende Person behandelt.
- Name und Merkmale lebender Personen sind standardmäßig nicht öffentlich. Personenbezogene Ergebnisse zu lebenden Personen werden erst nach der Freigabe nach Abschnitt 5.1 veröffentlicht; Gate B.5 bleibt bestehen. Eine Sammlung, die lebende Personen nennt, wird erst nach ihrer Prüfung aufgenommen (Abschnitt 3.4); die Namen sind nicht öffentlich, und ihre Datensätze zählen in keiner öffentlichen Zahl (Abschnitt 3.12).
- Angaben zu Verstorbenen sind öffentlich (die DSGVO gilt für sie nicht); die Interpretationsgrenze gilt auch hier.
- Die Religionszugehörigkeit ist eine besondere Kategorie personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO). Das Projekt ordnet sie einer Person nie aus ihren Zitaten zu, leitet sie nicht daraus ab und kennzeichnet niemanden danach. Bei lebenden Personen wird sie nur erfasst, wenn die Person sie in einer Quelle selbst ausdrücklich angegeben oder mit ausdrücklicher Einwilligung selbst eingetragen hat; sie ist standardmäßig nicht öffentlich. Aus den Stammdaten des Deutschen Bundestages wird das Feld zur Religion weder gelesen noch gespeichert.
- Auswertungen nach Konfession verwenden die Konfession der Quelle oder der Organisation (z. B. einer Kirche und ihrer Leseordnung), nie einen abgeleiteten persönlichen Glauben.
- Personenmerkmale (z. B. Geschlecht, Nationalität) sind keine öffentliche Auswertungsdimension. Wird eine solche Auswertung eingeführt, dann nur für angemeldete Konten mit eigener Berechtigung, nur mit dokumentierter Rechtsgrundlage und ohne Zellen mit weniger als 5 Personen (Entscheidung Q-R11).
3.8 Qualitätssicherung
- Stichprobenprüfung und Vier-Augen-Prinzip (Abschnitt 3.4).
- Evidenzrang jedes Eintrags aus Art des Belegs und Prüfstufe: ein ungeprüfter Eintrag aus einem Datensatz hat Rang 3, eine gegen die Quelle geprüfte Predigtmitschrift Rang 9.
- Jedes Feld hat einen Status (belegt, widersprüchlich, ungeprüft vorgeschlagen, untersucht und unbekannt); widersprüchliche Angaben werden als umstritten geführt, nicht ohne Beleg entschieden.
- Jede Änderung wird mit altem und neuem Wert, Grund und Herkunft protokolliert.
- Integritätsregeln in der Datenbank und automatisierte Tests (Datenbanktests auf PostgreSQL 17 und 18, Anwendungstests) laufen bei jeder Änderung. Eine automatische Prüfung verhindert, dass geschützte Bibeltexte in die Projektunterlagen gelangen.
- Jeder Import gibt je Datei die nicht auflösbaren Stellen und Warnungen aus; offene Werte werden einzeln entschieden.
3.9 Fehlergrenzen
So werden Fehler heute gemessen:
- Stichprobenprüfung: Fehler werden je Stapel nach Art erfasst (Stellenangabe; Datum oder Anlass; Person, Quelle oder Übersetzung; verloren oder doppelt; Sonstiges). Freigegeben wird ein Stapel nur, wenn alle Stichprobenzeilen richtig sind. Sind 500 Zeilen fehlerfrei, liegt die Fehlerquote des Stapels mit etwa 95 % Sicherheit unter 0,6 % (Dreierregel: 3 geteilt durch 500); kleinere Stapel werden vollständig geprüft.
- Nicht aufgelöste Stellen: je Import und je Ergebnis gezählt.
- Unsichere Verszuordnungen, Untergrenzen (z. B. eine unbekannte Zahl von Wiederholungen) und Kapitelangaben: als Anteil an der Summe in jedem Ergebnis ausgewiesen (Kasten „So wurde gerechnet“).
- Nicht auswertbare Einträge bei Filtern (unbekannte Werte) und Nennungen außerhalb des gewählten Kanons: getrennt ausgewiesen.
- Abdeckung: Der Versstatus unterscheidet echte Null, nicht erklärte Abdeckung und nicht erhobene Verse.
Ergebnisse der Stichprobenprüfung (alle Stapel seit dem 01.11.2026, Stand 04.11.2026): Seit dem 01.11.2026 wurden 11 Stapel übernommen. Für 8 davon wurde ein Prüfplan mit je 500 gezogenen Zeilen angelegt. 4 Pläne wurden vollständig geprüft (2000 Zeilen): 3 Stapel bestanden ohne Fehler (1500 Zeilen), 1 Stapel fiel mit 13 Fehlern in 500 Zeilen durch (6 bei Datum oder Anlass, 6 bei Person, Quelle oder Übersetzung, 1 bei der Stellenangabe): Die Prüfung verwarf ihn, und weil er schon übernommen war, wurde er danach zurückgezogen, seine Einträge also zurückgenommen und archiviert (Abschnitt 3.10). Die übrigen 4 Pläne wurden nicht zu Ende geprüft, weil ihre Stapel vorher zurückgerollt und ersetzt wurden. Am 04.11.2026 waren von den 11 Stapeln 4 übernommen (davon 1 noch ohne Prüfplan), 1 zurückgezogen und 6 zurückgerollt. Stapel 42 gehört zu den 4 nicht zu Ende geprüften Plänen: In seiner Stichprobe fiel eine falsche Sprachangabe auf (T-Q618), bevor die Prüfung abgeschlossen war; dieser Fehler zählt darum nicht zu den 13. Der Stapel wurde berichtigt, zurückgerollt, neu geladen und neu geprüft (Abschnitt 3.10): Stapel 43 ersetzte ihn und bestand die Prüfung. Ohne Prüfplan sind 3 der 11 Stapel: der eine übernommene, dessen Plan noch fehlt, und 2 zurückgerollte, die ersetzt wurden, bevor ein Plan angelegt war.
3.10 Fehlerbehandlung
- Ein verworfener Stapel bleibt unveröffentlicht; Quelle oder Umwandlung werden korrigiert, neu geladen und erneut geprüft.
- Ein freigegebener Stapel kann zurückgezogen werden: Seine Einträge werden zurückgenommen und archiviert, nicht gelöscht. Einzelne Fehler werden über die Moderation korrigiert und mit Grund protokolliert. Die Statistik übernimmt Änderungen bei der nächsten Berechnung.
- Eingefrorene Daten-Releases werden nicht still neu berechnet; Löschungen nach einem Widerspruch werden als Anpassung ausgewiesen. Spenden betrifft das nicht: Kein Release enthält eine gespendete Lesung (T-Q569, Abschnitt 3.12).
- Hinweise auf Fehler nimmt der Projektinhaber über die Kontaktdaten im Impressum entgegen.
3.11 Versionen und Reproduzierbarkeit
- Epochen: Alle 15 Minuten werden die Zahlen neu berechnet; sie sind vorläufig, bis ein Daten-Release eingefroren ist.
- Daten-Releases: ein eingefrorener Stand mit der genauen Liste der enthaltenen Eintragsversionen, der Datenbankversion, dem Programmstand, dem Mapping-Release und einer Prüfsumme; danach unveränderlich (/releases).
- Zitierfähige Ergebnisse: gespeicherte Ergebnisse mit Abfragedefinition, Release und allen Versionen (/snapshots).
- Spenden: Daten-Releases und veröffentlichte Snapshots enthalten keine gespendete Lesung, weder aus Stufe F noch aus Stufe Ö (T-Q567, T-Q569). Ein Snapshot einer öffentlichen Abfrage rechnet ohne Spenden; seine Zahl kann darum von der Live-Zahl abweichen. Ein zitierfähiges Ergebnis über Spenden gibt es deshalb nicht. Eine Veröffentlichung mit festen Zahlen aus Stufe Ö bräuchte vorher eine neue Entscheidung und eine neue Bewertung des Datenschutzes (Abschnitt 5.2).
- Definitionen: Zählregeln, Kennzahlen und Einschlussprofile tragen eine Versionsnummer; eine geänderte Definition ist eine neue Version, die alte bleibt für zitierte Ergebnisse erhalten (/methodology).
- Quelldateien: Prüfsumme, Zeilenzahl, Abrufdatum und Lizenz werden je Fassung einer Sammlung festgehalten.
- Jedes Diagramm endet mit dem Kasten „So wurde gerechnet“. Dieses Protokoll ist versioniert (Abschnitt 8).
3.12 Personenbezogene Daten
- Datensparsamkeit: Erfasst werden Angaben aus veröffentlichten Quellen, so wenige wie für die Forschungsfragen nötig. Predigttexte werden nicht gespeichert, nur Stellenangaben und Angaben zur Quelle.
- Rechtsgrundlagen (vom Projektinhaber entschieden, T-Q523; festgehalten in der Rechtsgrundlagenmatrix, deren Version 1.0 der Projektinhaber am 01.11.2026 unterschrieben hat, T-Q554; Version 1.1 hat der Datenschutzbeauftragte mit den übrigen Fassungen 1.1 geprüft und am 03.11.2026 GO gegeben): Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; bei besonderen Kategorien Art. 9 Abs. 2 lit. e DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG, je nach Personengruppe und Quelle (Abschnitt 3.4 und 5.1).
- Pseudonymisierung und Trennung (§ 27 Abs. 3 BDSG): Beitragende werden pseudonym geführt. Bei Personen, die nicht als verstorben gelten (lebend oder mit ungeklärtem Lebensstatus), werden die identifizierenden Merkmale von den Forschungsdaten getrennt: Name und Namensformen, Beschreibung, Notizen, Sterbedaten, externe Kennungen, das Geburtsdatum bis auf das Jahr und der wörtliche Name in Fundstellen und Importzeilen. Sie liegen in einem eigenen Bereich, verschlüsselt mit einem eigenen Schlüssel je Person, dessen Vernichtung sie unlesbar macht; in den Forschungsdaten steht ein zufälliges Pseudonym. Getrennt wird am Ende jedes Imports, täglich und vor dem Öffnen der Gates für Personendaten (T-Q610, T-Q612); beim ersten Lauf auf dem Server am 03.11.2026 wurde eine Person getrennt. Zusammengeführt wird nur für Anträge Betroffener und für Freigaben nach Abschnitt 5.1, jedes Mal protokolliert.
- Veröffentlichte Ergebnisse sind Zusammenfassungen. Datensätze lebender Personen und von Personen mit ungeklärtem Lebensstatus, die weder eingewilligt haben noch in einer Freigabe nach Abschnitt 5.1 genannt sind, zählen in keiner öffentlichen Zahl: nicht in Summen, gefilterten Zahlen, Vergleichen, Trends, Listen oder Exporten (T-Q553). Daher macht auch die Differenz zweier veröffentlichter Zahlen keine solche Person erkennbar. Lebende Personen und Personen mit ungeklärtem Lebensstatus ohne Einwilligung oder Freigabe erscheinen in keiner öffentlichen Ausgabe, weder mit Namen noch mit Pseudonym (T-Q612). Ergebnisse über lebende Personen erscheinen nur nach einer Freigabe nach Abschnitt 5.1.
- Forschungsdatenspende (Lesetagebuch; Einwilligung, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO): Eine gespendete Lesung enthält nur Stelle und Kalenderwoche (T-Q558). Das Lesetagebuch setzt einen zweiten Faktor bei der Anmeldung und die Bestätigung voraus, mindestens 18 Jahre alt zu sein; jede Einwilligung dafür, auch für Spende und Teilen, wird mit einem Code des zweiten Faktors erteilt (T-Q607). Es speichert keine Uhrzeit und keine Notizen. Spende und Teilen haben je ein eigenes Gate; in den Forschungsbereich kommen die Spenden einmal je Woche, nur für abgelaufene Wochen. Es gibt zwei Stufen:
- Stufe F (nur Forschung, der Standard): Die Spenden bleiben pseudonymisiert im Forschungsbereich. Nur benannte Mitglieder des Kernteams fragen sie ab; jede Abfrage wird protokolliert (T-Q559). Zweck von Stufe F: Prüfung der Methode und der Zählregeln und Vorbereitung von Forschungsfragen (T-Q570). Ohne diesen Zweck wäre die Erhebung nicht erforderlich (Art. 5 Abs. 1 lit. b und c DSGVO). Stufe F erscheint in keiner Veröffentlichung, auch nicht als Summe (T-Q567).
- Stufe Ö (Teilen): nur mit einer eigenen Einwilligung und ab 18 Jahren (T-Q556, T-Q571). Geteilte Spenden erscheinen als öffentliche Einzeldaten unter „Gespendete Daten“, nur auf den laufend aktualisierten öffentlichen Seiten, nie in einem Daten-Release oder einem veröffentlichten Snapshot (T-Q569).
- Ein zitierfähiges Ergebnis über Spenden gibt es deshalb nicht (Abschnitt 3.11). Wer das Teilen beendet, dessen Einträge gehen sofort zurück in Stufe F. Ein Widerruf der Spende löscht sie in beiden Stufen nach der Regel unter „Rechte“, ohne Ausnahme.
- Rechte: Wer in den Daten vorkommt, kann über die Kontaktdaten der Datenschutzerklärung widersprechen oder Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen. Widerspricht eine lebende Person oder widerruft sie eine Einwilligung, löscht das Projekt ihre Angaben unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats; aus den Sicherungen verschwinden sie etwa 35 Tage später. Einzelheiten zu Rechtsgrundlagen und Speicherdauer stehen in der Datenschutzerklärung.
- Datenschutz-Folgenabschätzung für die Forschungsdatenbank: Version 1.0 vom 31.10.2026, vom Projektinhaber am 01.11.2026 unterschrieben; Rat des Datenschutzbeauftragten nach Art. 35 Abs. 2 DSGVO zu Version 1.0 am 02.11.2026. Zu Version 1.1 (Forschungsdatenspende) hat der Datenschutzbeauftragte am 03.11.2026 zur Unterschrift geraten und für die Fassungen 1.1 GO gegeben; der Projektinhaber hat Version 1.1 am 02.11.2026 unterschrieben, als die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten nach Art. 35 Abs. 2 DSGVO zur Anlage R11 schon vorlag (02.11.2026); Rat und GO vom 03.11.2026 bestätigten sie ohne Änderung. Version 1.2 (Lesetagebuch, Spende, Trennung nach § 27 Abs. 3 BDSG) ist im Entwurf und geht als Nächstes an den Datenschutzbeauftragten.
4. Interpretationsgrenze
- Ein Bibelzitat darf insbesondere nicht als Beleg für die Religionszugehörigkeit oder die individuelle Religiosität einer Person interpretiert werden. Menschen zitieren die Bibel aus vielen Gründen: aus beruflicher Pflicht, nach einer Leseordnung, literarisch, kritisch, als Redensart oder zur Bildung.
- Das Projekt bildet keine Religiositäts- oder Frömmigkeitswerte für Personen und leitet aus Zitaten weder Religion noch Konfession ab.
- Konfessionsangaben in den Daten beschreiben Quellen und Anlässe (z. B. die Leseordnung einer Kirche), nicht die Überzeugung einzelner Menschen.
- Häufigkeiten beschreiben den erfassten Bestand (Abschnitt 3.3). Ein selten zitierter Vers ist nicht abgelehnt, ein häufig zitierter nicht wichtiger. „Blinde Flecken“ gelten relativ zu diesem Bestand und zur gewählten Zählregel.
- Aussagen über theologische oder pastorale Schwerpunktsetzung (F3) deuten den Gebrauch von Texten; sie sind keine Aussagen über einzelne Personen oder Gemeinden.
- Schon der Schluss von der Bibelverwendung auf die Religion einer Person wäre eine Verarbeitung besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO, denn auch Daten, die die Religion nur mittelbar erkennen lassen, fallen darunter (EuGH, Urteil C-446/21). Deshalb zieht das Projekt diesen Schluss nicht. Wer einen Vers zitiert, etwa in einer Parlamentsdebatte, belegt damit keine persönliche Religiosität.
5. Governance
5.1 Freigabe personenbezogener Ergebnisse
- Personenbezogene Forschungsergebnisse zu lebenden Personen oder Personen mit ungeklärtem Lebensstatus werden nicht allein deshalb veröffentlicht, weil die zugrunde liegende Quelle öffentlich ist oder die Person ein öffentliches Amt ausübt. Eine namentliche Veröffentlichung erfolgt nur auf Grundlage einer wirksamen Einwilligung oder nach einer dokumentierten Einzelfallentscheidung, dass die Identifizierung der Person für die Darstellung eines konkreten Forschungsergebnisses über ein konkretes Ereignis der Zeitgeschichte unerlässlich ist. Die Entscheidung dokumentiert die Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DSGVO und – soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten betroffen sind – Art. 9 DSGVO, die geprüften weniger eingriffsintensiven Alternativen sowie die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten. Eine Freigabe gilt immer für genau eine bezeichnete Veröffentlichung (ein konkretes Forschungsergebnis über ein konkretes Ereignis); für jede darin genannte Person wird einzeln begründet, warum ihre Nennung unerlässlich ist. Eine Freigabe für eine ganze Quellenklasse gibt es nicht, und die Eigenschaft als Mitglied eines Parlaments allein öffnet nichts (T-Q549). Jede Freigabe wird mit eigener Kennung festgehalten; derzeit gibt es keine.
- Gate B.5 bleibt bestehen (Entscheidungen A-B5.1 bis A-B5.7): Öffentliche Registrierung, Lese-Tracker, Datenspenden und echte personenbezogene Daten lebender Personen gehen erst live, wenn ein externer Datenschutzbeauftragter schriftlich bestellt und der Aufsichtsbehörde gemeldet ist (erfüllt am 30.10.2026), Datenschutz-Folgenabschätzung, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzerklärung und Einwilligungstexte geschrieben und freigegeben sind und die Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen sind.
- Einordnung der Quellenklassen (Abschnitt 3.4), Stand 03.11.2026:
| Quellenklasse | Wer hat veröffentlicht? | Rechtsweg | Entscheidung |
|---|---|---|---|
| historische Quellen (nur Verstorbene) | Verlage, Archive | DSGVO nicht anwendbar | entschieden: DSGVO nicht anwendbar; sichtbar nur nachweislich Verstorbene (T-Q469, T-Q481) |
| Predigtarchive von Kirchen und Werken | Archiv oder Kirchenkonto | Art. 6 Abs. 1 lit. f und Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO mit § 27 BDSG; lit. e nur mit eigenem Beleg der Person (E1) (T-Q520, T-Q523) | pausiert; die gespeicherten Daten der pausierten Quellen sind entfernt (T-Q472) |
| Vortrags- und Andachtsplattformen | Plattform oder Person selbst | Art. 6 Abs. 1 lit. f und Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO mit § 27 BDSG; lit. e nur mit E1 (T-Q523) | entschieden (T-Q523); Sammlungen am 30. und 31.10.2026 gezählt, keine lebende oder ungeklärte Person; neue Sammlungen erst nach Prüfung (T-Q547) |
| Reden im Deutschen Bundestag | eigene öffentliche Rede, veröffentlicht im amtlichen Protokoll | Art. 6 Abs. 1 lit. f, vorsorglich Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO; öffentlich als Summen, je Mitglied nur in einer einzeln freigegebenen Veröffentlichung nach § 27 Abs. 4 BDSG (T-Q523, T-Q525, T-Q549); Art.-14-Prüfung vor dem Import (T-Q546) | entschieden; nicht importiert |
| Beiträge und Datenspenden über die Website | die Person selbst | Einwilligung, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (erst nach Gate B.5); für die Spende je eine Einwilligung für Stufe F und für das Teilen (Stufe Ö) | entschieden: ausdrückliche Einwilligungen (T-Q441, T-Q442); Stufe F nur für die Forschung und in keiner Veröffentlichung (T-Q567, T-Q570); Stufe Ö mit eigener Einwilligung ab 18 Jahren, nur auf den Live-Seiten, nie in Releases und veröffentlichten Snapshots (T-Q556, T-Q569, T-Q571) (Abschnitt 3.12); gesperrt bis Gate B.5, die Spende auch bis zur abschließenden Zustimmung des Datenschutzbeauftragten (T-Q570); Spende und Teilen mit je eigenem Gate, gebaut und geschlossen (Anlage R11) |
- Auch nach einer Freigabe werden Ergebnisse als Textgebrauch beschrieben, nie als Religiosität (Abschnitt 4).
- Statistiken über Verse und Quellen ohne Personenbezug sind von dieser Regel nicht betroffen.
5.2 Änderungen am Forschungskonzept
- Jede Änderung an Forschungsfragen, Quellenklassen, Ein- und Ausschlusskriterien, den Grundsätzen der Zählung oder den Freigaberegeln ergibt eine neue Version dieses Protokolls mit einem Eintrag im Änderungsprotokoll (Abschnitt 8).
- Berührt eine Änderung personenbezogene Daten (z. B. eine neue Quellenklasse mit lebenden Personen, neue Personenmerkmale oder eine neue Veröffentlichung), wird der Datenschutzbeauftragte vorher beteiligt.
- Technische Definitionen (Zählregeln, Kennzahlen, Einschlussprofile, Mapping-Releases) werden auf /methodology versioniert. Entscheidungen des Projektinhabers werden mit Datum und Wortlaut im Entscheidungsregister festgehalten, das nur ergänzt, nie überschrieben wird.
6. Unabhängigkeit und Gemeinwohl
Unabhängigkeit:
- Das Projekt ist derzeit ein vollständig privates, nicht-kommerzielles Projekt des Projektinhabers und wird aus eigenen Mitteln des Projektinhabers finanziert. Es gibt keinen Geldgeber, keinen Auftraggeber und keine Anbindung an eine Kirche, einen Arbeitgeber oder eine Hochschule.
- Mit dem offiziellen Start will der Projektinhaber Unterstützung von außen suchen. Jeder künftige Geldgeber, Sponsor und jede institutionelle Anbindung wird in einer neuen Version dieses Protokolls öffentlich genannt (Änderungsprotokoll). Geldgeber erhalten keinen Einfluss auf Forschungsfragen, Methoden, die Auswahl der Daten oder die Veröffentlichung von Ergebnissen.
- Das Projekt soll Teil der akademischen Laufbahn des Projektinhabers werden: Es ist als Hauptgrundlage der Bachelorarbeit und später der Masterarbeit des Projektinhabers vorgesehen. Diese Verwendung der Daten und Ergebnisse ist beabsichtigt. Nachprüfbar werden die Ergebnisse dafür durch dieses Protokoll, die versionierten Daten-Releases und die öffentlichen Daten.
Gemeinwohl:
- Das Projekt soll ein Bewusstsein für die selektive Rezeption biblischer Texte schaffen und Perspektiven für eine umfassendere, ausgewogenere Bibelverwendung in kirchlichen, pädagogischen und theologischen Kontexten eröffnen.
- Die Ergebnisse können zur Reflexion über kanonisierte Bedeutung, unterrepräsentierte Texte und die theologische Praxis in Gemeinden und Ausbildungskontexten anregen. Denkbar sind didaktische Materialien zu vernachlässigten Bibelpassagen.
- Die Daten und die nötigen Analysewerkzeuge werden auf der Website jedem einfach, öffentlich und kostenlos zugänglich gemacht, ohne Anmeldung. Grenzen setzen Lizenzen und Datenschutz: Einträge aus Quellen ohne Erlaubnis zur Weitergabe und personenbezogene Angaben zu lebenden Personen (Abschnitt 5) bleiben nicht öffentlich.
7. Kriterien der DSK
| Kriterium | Wie das Projekt es erfüllt | Abschnitt, Seite |
|---|---|---|
| methodisch und systematisch | feste Erfassungsregeln und Importformate, Ein- und Ausschlusskriterien, dokumentierte Auswahlverfahren, versionierte Zählregeln | 3.2 bis 3.6; /methodology, /sources |
| auf Erkenntnisgewinn gerichtet | vier Forschungsfragen zu Häufigkeit, Unterschieden, Lücken und Themen; Ergebnisse als neues Wissen über die Rezeption der Bibel | 1, 2 |
| nachprüfbar | Beleg je Eintrag, nachrechenbare Stichproben, Offenlegung der Berechnung je Ergebnis, eingefrorene Daten-Releases, zitierfähige Ergebnisse, öffentliche Daten | 3.4, 3.9, 3.11; /releases, /snapshots |
| unabhängig und autonom | privat und selbst finanziert, ohne Auftraggeber; künftige Geldgeber werden offengelegt und erhalten keinen Einfluss | 6 |
| Gemeinwohlbezug | offene Daten und Analysewerkzeuge für alle; Bewusstsein für selektive Rezeption; didaktische Materialien | 6 |
8. Änderungsprotokoll
| Version | Datum | Änderung |
|---|---|---|
| 1 | 28.10.2026 | Erste Fassung (Entwurf, vom Datenschutzbeauftragten zu prüfen) |
| 2 | 30.10.2026 | Version 2: Freigabe personenbezogener Ergebnisse je Veröffentlichung statt je Quellenklasse, im Wortlaut des Datenschutzbeauftragten zu § 27 Abs. 4 BDSG (T-Q549); Prüfung jeder Sammlung vor der Aufnahme (T-Q547); getroffene Entscheidungen eingetragen (Entwurf, vom Datenschutzbeauftragten zu prüfen) |
| 3 | 01.11.2026 | Version 3 nach der ersten Durchsicht des Datenschutzbeauftragten (01.11.2026): Stand der Erfassung berichtigt, die evangelischen Predigten und Vorträge lebender Personen sind seit T-Q472 entfernt, und bei den Zählungen vom 30. und 31.10.2026 enthielt keine Sammlung eine lebende oder ungeklärte Person (Abschnitt 3.2); Datensätze nicht freigegebener lebender Personen zählen in keiner öffentlichen Zahl (T-Q553, Abschnitte 3.4, 3.7 und 3.12); Stand der Datenschutz-Folgenabschätzung (Entwurf, vom Datenschutzbeauftragten zu prüfen) |
| 4 | 02.11.2026 | Version 4, Runde 1.1 nach der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten zur Anlage R11 der Datenschutz-Folgenabschätzung (02.11.2026): Forschungsdatenspende in zwei Stufen mit dem Zweck von Stufe F, Prüfung der Methode und der Zählregeln und Vorbereitung von Forschungsfragen (T-Q570); Stufe F in keiner Veröffentlichung (T-Q567); geteilte Spenden (Stufe Ö) nur auf den Live-Seiten, nie in Releases und veröffentlichten Snapshots (T-Q569), also kein zitierfähiges Ergebnis über Spenden (Abschnitte 3.10, 3.11 und 3.12); Verse statt Kapitel auch bei Spenden (T-Q565, Abschnitt 3.5); Abschnitt 3.12 bleibt ohne Ausnahme; Einordnung der Datenspenden (Abschnitt 5.1) (Entwurf, vom Datenschutzbeauftragten zu prüfen) |
| 5 | 03.11.2026 | Version 5 nach dem GO des Datenschutzbeauftragten für die Fassungen 1.1 (03.11.2026): Stand der Prüfung der Rechtsgrundlagen und der Datenschutz-Folgenabschätzung statt „Prüfung steht aus“ (Abschnitt 3.12); Ergebnisse der Stichprobenprüfung statt der Ankündigung (Abschnitt 3.9); Trennung identifizierender Merkmale nach § 27 Abs. 3 BDSG (T-Q610, T-Q612) und keine öffentliche Nennung ohne Einwilligung oder Freigabe, auch nicht mit Pseudonym (Abschnitt 3.12); Lesetagebuch mit zweitem Faktor und je ein eigenes Gate für Spende und Teilen (T-Q607, Abschnitte 3.12 und 5.1); Ergänzungen vom 04.11.2026 nach der Antwort des Datenschutzbeauftragten vom 04.11.2026: Stapel 42 und die Stapel ohne Prüfplan, „verworfen“ und „zurückgezogen“ getrennt wie in Abschnitt 3.10 (Abschnitt 3.9), Reihenfolge von Stellungnahme, Unterschrift und GO zu Version 1.1 der Datenschutz-Folgenabschätzung (Abschnitt 3.12) (Entwurf, vom Datenschutzbeauftragten zu prüfen) |
| 5 | 04.11.2026 | Entwurfsvermerk entfernt nach dem PASS des Datenschutzbeauftragten zu Version 5 (Antwort vom 04.11.2026, Abschnitt 2); sonst keine Änderung |